Urteil gegen Airbnb: München nur der Anfang?

Laut dem Münchner Urteil ist Airbnb verpflichtet, sich an deutsches Recht zu halten. Aber was heißt das konkret?
Dezember 14, 2018 | Fotos: Shutterstock

Acht Wochen sind das Maximum

Am Donnerstag veröffentlichte das Bayerische Verwaltungsgericht ein richtungsweisendes Urteil, wonach Airbnb auch durch seinen Hauptfirmensitz in Irland deutschem Recht nicht entgehen darf. Genauer gesagt: dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht. Dieses besagt, dass in München eine private Wohnung nicht länger als acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres vollständig vermietet werden darf. Wird eine private Wohnung jedoch länger als diese festgesetzte Frist vermietet, läuft das nach geltendem Recht unter „Zweckentfremdung“. Airbnb ist daher laut dem Urteil verpflichtet, Namen und Adressen von Nutzern freizugeben, die gegen diese Regelung verstoßen. Dadurch soll nicht zuletzt vermieden werden, dass dem ohnehin bereits sehr angespannten Wohnungsmarkt in München weitere Wohnungen entzogen werden und die Miet- und Kaufpreise weiter steigen.
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Der bayrische Gesetzgeber setzt Airbnb in München Grenzen und könnte damit ein richtungsweisendes Urteil gefällt haben.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Dieses Urteil fällt nicht aus heiterem Himmel. Die städtische Anordnung exisitiert bereits seit längerem, doch Airbnb Ireland, die Muttergesellschaft des Unternehmens, hatte gegen die Herausgabe der Daten geklagt. Ihr Argument: Für Airbnb gelte irisches Recht, da sich jene Zentrale dort befinde, die für die weltweiten Geschäfte außerhalb der USA, Chinas und Indiens zuständig ist. Das Urteil der 9. Kammer hat es in sich: Da Irland weder für die Überwachung des Zweckentfremdungsverbots im fernen München zuständig sein kann, noch irisches Recht in der bayrischen Hauptstadt gelten könne, obliegt es ausschließlich der Stadt München, Auskünfte einzufordern, um das Zweckentfremdungsverbot einzuhalten und umzusetzen. Dies ist auch nach EU-Recht gedeckt.
Der heimische Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, sich am Münchner Airbnb-Urteil zu orientieren.
Bernd Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, fordert Konsequenzen
Interessant dabei ist, dass das Gericht keine datenschutzrechtliche Bedenken hat – wie man weiß, ist seit der Einführung der DSGVO im Mai dieses Jahres ist der Umgang mit persönlichen Daten streng codifiziert worden. Auch das angedrohte Zwangsgeld, das Airbnb in Höhe 300.000 Euro angedroht wird, ist nach Ansicht der Verwaltungsrichter rechtmäßig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass Airbnb noch gegen das Urteil vorgehen kann. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, wird Airbnb der Stadt München für den Zeitraum Januar 2017 bis Juli 2018 die Daten jener Vermieter und Wohnungen herausgeben müssen, welche die Höchstvermietdauer überschritten haben.

Richtungsweisend für Österreich?

Für die Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHT), Michaela Reitterer, könnte das Urteil richtungsweisend sein. „Es wurde entschieden, dass Airbnb in Bayern deutsches Recht befolgen muss. Das klingt für uns selbstverständlich. Aber Stadtrat (Anm. Peter) Hanke begründete den Abbruch der Verhandlungen mit Airbnb ja auch damit, dass der Konzern ein Abkommen mit der Stadt wollte, aber ohne österreichisches Recht akzeptieren zu wollen”, so Reitterer. Wien müsse sich an dieses Urteil orientieren. Dem diesbezüglichen Amtshilfeersuchen des österreichischen Finanzministeriums von 2015 an Irland verleiht das laut Reiterer Rückenwind. Außerdem fordert Reiterer „eine Annäherung der Melde- und Steuermoral in der Sharing Economy an die in der gewerblichen Wirtschaft.“
Besonders pikant dabei: Um die 80 Millionen Euro Umsatz soll Airbnb alleine im Jahr 2016 alleine in Wien gemacht haben. Qualitätshotels, so Reitterer, müssten 800 bis 1000 Mitarbeiter beschäftigen, bezahlen und sozialversichert, um einen solchen Umsatz zu erzielen. Airnbnb hingegen beschäftige keinen einzigen Mitarbeiter in Wien. Auch der Vorsitzende des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, Berend Tusch, fordert: „Der heimische Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, sich am Münchner Airbnb-Urteil zu orientieren.“ Man darf also gespannt sein, welche Konsequenzen das Münchner Urteil nicht nur in Österreich, sondern womöglich auch EU-weit, haben wird.
www.oehv.at

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