Rückkehrgespräch nach Krankheit: Diese Fragen dürfen gestellt werden

Wenn Mitarbeiter aus dem Krankenstand zurückkehren, ist es meist üblich, sie mit einem Krankenrückkehrgespräch zu empfangen. Doch viele Chefs wissen nicht, worauf man dabei achten muss. Hier einige wichtige Punkte.
Dezember 19, 2022 | Fotos: Shutterstock

Coronavirus und Grippewelle sorgen wieder einmal für vermehrte Krankenstände. Bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz ist es empfehlenswert, den Mitarbeitern ein Gespräch unter vier Augen anzubieten.

Gesetzlich ist ein Krankenrückkehrgespräch nicht vorgeschrieben. Seit 2004 gibt es allerdings das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das in Deutschland Pflicht ist. Hier geht es allerdings nur um längere Krankenstände. Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres insgesamt mindestens sechs Wochen erkrankt sind (es zählt die Summe der krankheitsbedingten Fehltage), haben Anspruch auf ein BEM-Verfahren. Ziel des BEM ist, frühzeitig zu klären, wie der Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten erhalten werden kann und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

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Das Krankenrückkehrgespräch ist im Gegensatz zum BEM ein freiwilliges Angebot

Coronavirus und Grippewelle sorgen wieder einmal für vermehrte Krankenstände. Bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz ist es empfehlenswert, den Mitarbeitern ein Gespräch unter vier Augen anzubieten.

Gesetzlich ist ein Krankenrückkehrgespräch nicht vorgeschrieben. Seit 2004 gibt es allerdings das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das in Deutschland Pflicht ist. Hier geht es allerdings nur um längere Krankenstände. Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres insgesamt mindestens sechs Wochen erkrankt sind (es zählt die Summe der krankheitsbedingten Fehltage), haben Anspruch auf ein BEM-Verfahren. Ziel des BEM ist, frühzeitig zu klären, wie der Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten erhalten werden kann und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

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Das Krankenrückkehrgespräch ist im Gegensatz zum BEM ein freiwilliges Angebot
 
Zum BEM muss der betroffene Mitarbeiter schriftlich eingeladen werden. Im Gegensatz dazu gibt es keine strengen Regeln zum einfachen Rückkehrgespräch, einige Punkte sollte man aber trotzdem beachten. Zum Beispiel sollte das Gespräch auf keinen Fall zwischen Tür und Angel oder im Beisein von Kollegen stattfinden. Eine Ausnahme dazu gibt es: Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, darf der Mitarbeiter ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens zum Gespräch mitnehmen. Denn die Teilnahme am Rückkehrgespräch muss sein, allerdings kann der Mitarbeiter die Beantwortung sensibler oder persönlicher Fragen verweigern. Ein Betriebsratsmitglied könnte hier als kontrollierende Instanz wirken.
 
Ziel des Krankenrückkehrgesprächs ist es in erster Linie, herauszufinden, ob die Krankheit etwas mit den Arbeitsbedingungen zu tun hat. Kälte oder schlechte Bürostühle, aber auch Stress und hoher Leistungsdruck könnten als Krankheitsursachen erkannt werden. Wenn das der Fall ist, sollte gemeinsam an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen gearbeitet werden.

Diese Fragen sind zulässig

Wichtig ist, Mitarbeitern klar zu kommunizieren, dass das Rückkehrgespräch kein Verhör und schon gar keine Bestrafung darstellt. Fragen zur Krankheit, die nichts mit der Arbeit oder der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters zu tun haben, sind nicht zulässig. Es sollten auf alle Fälle die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gewahrt werden. Der Chef darf aber fragen, ob der Mitarbeiter wieder voll einsatzfähig ist, ob es betriebliche Ursachen für die Krankheit gab und ob durch Veränderungen am Arbeitsplatz Folgeerkrankungen vermieden werden können.

Es kann hilfreich sein, im Vorfeld zum Rückkehrgespräch einen Leitfaden oder eine Checkliste zu erstellen – eventuell in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Aber auch ohne sollte das Gespräch keine Hexerei sein, wenn man sich das Ziel vor Augen hält: Mitarbeitern gegenüber respektvoll aufzutreten und gemeinsam Lösungen für Probleme zu suchen.

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