Hygienebarometer startet in Niedersachsen

Freiwillig statt verpflichtend: Die Hygienebeurteilung kann im Lebensmittelbetrieb ausgehängt werden, eine Verpflichtung zum Aushang besteht allerdings nicht.
Mai 8, 2017 | Fotos: Shutterstock

Hygienebarometer für mehr Transparenz

Mit dem Hygienebarometer erhalten Lebensmittelbetriebe eine qualifizierte Rückmeldung über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen. Lebensmittelbetriebe entscheiden selbst, ob sie die Bescheinigung zum Hygienebarometer (Hygienebeurteilung) für Werbezwecke nutzen und in ihrem Betrieb aushängen und damit ihre Ergebnisse den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent machen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Braunschweig starteten Ende April 2017 die Pilotphase zur Einführung des Hygienebarometers in Niedersachsen.
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Freiwilliger Aushang der Ergebnisse

Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgeben und in den Städten Hannover und Braunschweig planmäßig kontrolliert werden, erhalten eine amtliche Hygienebeurteilung. Diese Bescheinigung kann im Lebensmittelbetrieb ausgehängt werden, eine Verpflichtung zum Aushang besteht nicht.
Hintergrund für dieses Projekt ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag (Seite 69) zur Einführung eines Hygienebarometers auf Landesebene, da eine bundesweit einheitliche Lösung auch nach intensiven Bemühungen vieler Länder nicht zustande gekommen ist.
Das zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat sich anders als der Landtag NRW für eine rein freiwillige Lösung entschieden, um den Verbänden und kommunalen Veterinärbehörden entgegenzukommen.
www.ml.niedersachsen.de/hygienebarometer/ 

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