Frankreich: Regierung verschärft Regeln für Weinkarten
Ein Skandal um Weinbetrug erschüttert die Pariser Gastronomie: Wie die französische Tageszeitung Le Parisien aufdeckte, servieren zahlreiche Restaurants in der Hauptstadt ihren Gästen – insbesondere Touristen – billigeren Wein als den, der auf der Karte steht. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium reagiert.

Ein Skandal um Weinbetrug erschüttert die Pariser Gastronomie: Wie die französische Tageszeitung Le Parisien aufdeckte, servieren zahlreiche Restaurants in der Hauptstadt ihren Gästen – insbesondere Touristen – billigeren Wein als den, der auf der Karte steht. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium reagiert.

Die Recherchen von Le Parisien waren gründlich: Verdeckte Sommeliers gaben sich als Touristen aus und besuchten zahlreiche Lokale in Paris. Zusätzlich führten sie anonyme Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Ergebnis ist brisant: In vielen Restaurants, vor allem in stark frequentierten Touristenvierteln, sei es gängige Praxis, teurere Weine durch günstigere Alternativen zu ersetzen.
„Umfüllen“ als gängige Praxis
Eine erfahrene Gastronomin, die seit über 30 Jahren in Paris arbeitet, erklärte gegenüber der Zeitung: „Es kommt vor, dass ich Weinreste für die Happy Hour in eine Flasche zusammenfülle oder einen Bardolino durch einen viel billigeren Chianti ersetze.“
Staat greift ein: Neue Vorschriften für Weinkarten
Als Reaktion auf die Enthüllungen hat die französische Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung des Wirtschaftsministeriums neue Leitlinien für die Gestaltung von Weinkarten veröffentlicht. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Verbraucher sowie das französische Wein-Erbe besser zu schützen.
Was jetzt auf der Weinkarte stehen muss
Laut den neuen Vorgaben müssen Weinkarten künftig klar und überprüfbar folgende Informationen enthalten:
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Verkaufsbezeichnung: AOP (geschützte Ursprungsbezeichnung), IGP (geschützte geografische Angabe) oder Herkunftsbezeichnung wie „Vin de France“
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Menge, Preis inklusive Steuern und Service
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Angabe von Allergenen
Optional sind Angaben zu:
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Farbe, Alkoholgehalt, Rebsorte
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Hersteller, Jahrgang, Auszeichnungen
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Bio-Zertifizierung
Vage Herkunftsangaben wie „Vin du Languedoc“ sind künftig nicht mehr erlaubt, wenn sie nicht eindeutig sind. Auch ausländische Weine müssen mit klaren Herkunftsbezeichnungen wie DOC oder DOCG versehen sein.
Sichtbarkeit und Vorratspflicht
Darüber hinaus muss die Weinkarte sowohl im Innen- als auch im Außenbereich sichtbar angebracht sein. Während der Öffnungszeiten müssen mindestens fünf Flaschen pro auf der Karte angebotenen Wein vorrätig sein.